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Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis 31. Dezember 2020 verlängert

8. October 2020 - 14:36

Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wurde bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Jedoch gilt die Aussetzung, die am 1. Oktober 2020 in Kraft getreten ist, ausschließlich für den Insolvenzgrund der Überschuldung. Die zuvor ebenfalls erfassten Fälle der Zahlungsunfähigkeit bleiben unberücksichtigt. Vor dem Hintergrund der aktuell steigenden Infektionszahlen und dem Risiko eines zweiten Lockdowns verhindert die Verlängerung der Aussetzung die gesetzlichen Folgen eines verspätet gestellten Insolvenzantrags, insbesondere die persönliche Haftung einer Insolvenzverschleppung. Hier finden Sie die Stellungsnahme vom ZDH.