Normenkontrollverfahren gegen Schließung der Yachthäfen Die Schließung der Yachthäfen mit dem Ein- und Auslaufverbot führt in vielen Fällen dazu, dass die Winterlager nicht geräumt werden können, weil im angeschlossenen Yachthafen kein Platz mehr ist und den Eignern verboten ist, die Boote zum Sommerliegeplatz zu bringen. Deshalb droht jetzt den Mitarbeitern Kurzarbeit, obwohl eigentlich reichlich Arbeit zu erledigen ist. Dort, wo die Boote ihren Sommerliegeplatz haben, aber nicht ankommen, entgehen den Betreibern Liegegebühren, so dass der Schaden doppelt eintritt. Weiterlesen...