Rechtsfragen
Unbezahlte Rechnungen: Kunde verstorben - Forderungen existieren weiter. Wissen, was zu tun ist, denn „mit dem Tod ist nicht alles aus“. Unternehmer A sitzt am Frühstückstisch und liest die Tageszeitung. Dabei stößt er auf die Todesanzeige seines Kunden B, der ihm für eine LKW-Ladung Pflastersteine noch immer 6.540 Euro schuldet. A ist fassungslos. Ist seine Forderung mit dem Tod seines Kunden nun auch „gestorben“? Weiterlesen...