
Nach dem Verbot des hochwirksamen Tributylzinn in Antifouling wird immer noch nach gleich guten, aber umweltverträglicheren Alternativen gesucht.
Nach mehrmaligem Verschieben soll jetzt die Biozidrichtlinie der EU veröffentlicht werden. In der Richtlinie werden unter anderem Wirkstoffe gegen den Bewuchs von Unterwasserschiffen aufgeführt, die dann in Antifoulingfarben zugelassen sind. Seit 1998 wird an der Richtlinie gearbeitet, die Veröffentlichung wurde immer wieder verschoben, was zur Verunsicherung bei den Herstellern führte.
Folgende Wirkstoffe werden durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin geprüft:
- TolylfluaniY
- Dichlofluanid
- Kupferthiocyanat
- Kupferdioxid
- Kupfermetall
- Irgarol
- Isothiazolinon
- Zineb
- Chlorthalonil
- Zinkpyrithion.
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