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    Fragen zur Sportbootrichtlinie


Fragen stellen heißt Antworten erwarten!
Um diesem Anspruch gerecht zu werden, hat der DBSV dieses Internet-Forum ins Leben gerufen und drei Experten verpflichtet, die alle Fragen zur Sportbootrichtlinie beantworten können.
Die Fragen, die Sie stellen, werden Ihnen direkt per e-mail beantwortet. Außerdem werden sie, ohne Angaben von Namen,zusammen mit der Antwort auf den Internetseiten des DBSV veröffentlicht, damit andere daraus lernen können. Indem Sie uns eine Frage senden, erklären Sie sich bereit, der Veröffentlichung der Frage zuzustimmen. Der Service ist kostenlos.
Dr.-Ing. Helmut Risch ist unabhängiger Sachverständiger und berät Unternehmen bei der Vorbereitung und Umsetzung der Zertifizierung.
Wolfgang Scheel war Principal Surveyor bei Lloyds Register und dort für die Zertifizierung von Sportbooten verantwortlich.
Dipl.-Ing. Axel Schmidt ist bei der Hamburger Marktaufsichtsbehörde und der vom Bundesrat benannter Ländervertreter in den Beratungsgremien der EU für die Sportbootrichtlinie.
Ihre Fragen stellen Sie bitte hier:  sportbootrichtlinie@dbsv.de
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Konformitätserklärung Sportboote Richtlinie 94/25/EG:  Konformitätserklärung.doc
Declaration of Conformity:  Declaration of Conformity.pdf


    Fragenübersicht:
Frage: Ich beabsichtige mir bei meinem diesjährigen USA-Aufenthalt ein Sportboot zu kaufen und dieses nach Deutschland verschiffen zu lassen. Natürlich habe ich Bedenken wegen der allgegenwärtigen CE-Konformitätsdebatte. Nach Aussage des zuständigen WSA am Oberrhein wird bei der Kennzeichnung kein Nachweis verlangt. Auch auf Nachfrage wurde mir erklärt, daß die Regelung, solange ich das Boot nicht gewerblich nutzen würde, diese Regelung nicht von Bedeutung wäre. Stimmt das?

»  Antwort  «
Frage: Frage: Typenschild Kennzeichnungspflicht für Sportboote Ab wann und mit welcher Übergangsfrist besteht für Sportboote eine Kennzeichnungspflicht mit einem Typenschild. Insbesondere von welcher Gestalt und mit welchen Angaben muss dieses versehen sein? Hintergrund: Ich habe mir ein gebrauchtes Schlauchboot gekauft, an dem auf einem handelsüblichen Schild wie es überall zu bekommen ist, nur die Baunummer vermerkt ist. Außerdem habe ich den internationalen Bootsschein des Vorbesitzers, aus dem das Baujahr 1997 Angaben über die Größe und das Gewicht hervorgeht, alle weiteren Angaben insbesondere die maximale Motorisierung, Tragfähigkeit kann ich nur aus einer Kopie des Herstellerkataloges (den ich mir angefordert habe) entnehmen.

»  Antwort  «
Frage: Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte als Privatperson ein Sportboot (Sea Ray 220, Bj.1993) aus den USA importieren lassen und privat auf dem Rhein nutzen. Es wird verzollt und ich zahle die Einfuhrumsatzsteuer. Ist hier eine CE-Zertifizierung erforderlich ? (das Boot hat nämlich keine!)

»  Antwort  «
Frage: Sehr geehrte Damen und Herren, ich plane den Import von Yachten aus den nicht europäischen Ausland. Die Yachten werden nach den Europäischen Richtlinien gebaut (Stabilität, Konstruktion, Dimensionierung etc. Muß ich als Importeur die Konformitätserklärung ausstellen? Wenn ja, welche Mindestgarantieleistungen muß ich gegenüber meinen Kunden gewähren? Welche Komponenten der Yacht müssen ein CE-Zeichen tragen? Ist es notwendig, dass jede Glühbirne das CE Zeichen tragen muß? Worauf muß ich als Importeur achten?

»  Antwort  «
Frage: Müssen vorgefertigte Luken und Seitenfenster ein CE-Zeichen tragen oder genügt die Kennzeichnung auf der Verpackung mit beigelegtem CE-Zertifikat?

»  Antwort  «
Frage: Ich habe 2001 einen neuen Außenbord-Motor Optimax 135 Mercury gekauft. Habe ich Anspruch auf Herausgabe der Grafischen Darstellung des Drehmoment zur Ermittlung der vollen Leistung ( 135 PS) bei Volllast ??

»  Antwort  «
Frage: Sehr geehrte Damen und Herren, in kürze erhalte ich mein neues Stahl-Boot (Verdränger 11,40 m). In der Zeitschrift "Boot" habe ich gelesen ,dass die CE-Norm wertlos ist wenn die Konformitätserklärung fehlt. Ist dies eine Urkunde? Wird diese auch in Holland ausgestellt? Bezieht sich diese Erklärung auf eine Baureihe oder speziell auf ein einziges Boot. Eine weitere Frage hätte ich noch bezüglich eines Bootrumpfes, falls Sie mir diese Frage beantworten könnten. Welche Rumpfform liegt im unruhigem Wasser besser und rollt weniger, der Mehrfach-Knickspann oder der Einfachknickspann

»  Antwort  «
Frage: Sehr geehrte Herren, ich möchte in Kurzem ein Boot - Bayliner 2355 Bj.1999 kaufen. Das Boot hat eine Plakette mit CE-Kenzeichnung im Cockpit. Bedeutet es, daß das Boot auch ein CE-Zertifikat hat? Für Ihre Antwort danke ich Ihnen im voraus sehr herzlich.

»  Antwort  «
Frage: Frage bzgl. Ausrüstungspflicht und Richtlinien für Anbringung einer Rettungsleiter

»  Antwort  «
Frage: An einen neuen Sportboot aus Frankreich möchte ich auf dem Vordeck ein zusätzliches Luk einbauen. Dazu sind vom Hersteller keine Vorbereitungen getroffen worden. Was muss ich beachten, damit das Sportboot konform bleibt ?

»  Antwort  «
Frage: Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe mir gerade ein Motorsportboot nach CE "B" Klassifizierung bestellt. - Wie kann ich die konstruktive Einhaltung der Richtlinie überprüfen? - Über welche Ausrüstung muss ein CE "B" klassifiziertes Boot serienmäßig verfügen?

»  Antwort  «
Frage: Sehr geehrte Herren! Ich habe beabsichtigt (gehabt) mir ein in den USA erzeugtes Boot, ein NORDIC TUG 32 zu kaufen. Dieses Schiff hat natürlich kein CE Prüfzeichen, keine Vertretung in Europa und wäre ich selbst der Importeur. Meine sich daraus ergebenden Fragen: 1.; Reichen für eine CE Zertifizierung die Baupläne des Schiffes oder müsste ein Fachmann in die USA zur Werft fliegen? 2., Wer ist berechtigt eine CE Zertifitierung durchzuführen? 3.; Mit welchen Kosten müsste ich für diese Zertifizierung rechnen? 4., Wie würden sie den gesamten Ablauf dieses Bootskaufes empfehlen abzuwickeln ?

»  Antwort  «
Frage: Bei meinem neuen Motorboot, 2003 gekauft, fehlt eine Gebrauchsanweisung für das Boot. Habe ich darauf Anspruch?

»  Antwort  «
Frage: Muss ein Bootsrumpf von 8 m Länge, der in Polen laminiert wurde, ein CE-Zeichen tragen?

»  Antwort  «
Frage: Muss ich die in der Richtlinie aufgeführten ISO-Normen erfüllen, um der Richtlinie zu entsprechen?

»  Antwort  «
Frage: Ich möchte meine Yacht, Baujahr 94 verkaufen. Ein Interessent bemängelt, dass die Yacht keine CE-Norm hat. Wie bekomme ich die?

»  Antwort  «


Frage:   Ich beabsichtige mir bei meinem diesjährigen USA-Aufenthalt ein Sportboot zu kaufen und dieses nach Deutschland verschiffen zu lassen.
Natürlich habe ich Bedenken wegen der allgegenwärtigen CE-Konformitätsdebatte. Nach Aussage des zuständigen WSA am Oberrhein wird bei der Kennzeichnung kein Nachweis verlangt. Auch auf Nachfrage wurde mir erklärt, daß die Regelung, solange ich das Boot nicht gewerblich nutzen würde, diese Regelung nicht von Bedeutung wäre. Stimmt das?
Antwort: Ich beabsichtige mir bei meinem diesjährigen USA-Aufenthalt ein Sportboot zu kaufen und dieses nach Deutschland verschiffen zu lassen.
Natürlich habe ich Bedenken wegen der allgegenwärtigen CE-Konformitätsdebatte. Nach Aussage des zuständigen WSA am Oberrhein wird bei der Kennzeichnung kein Nachweis verlangt. Auch auf Nachfrage wurde mir erklärt, daß die Regelung, solange ich das Boot nicht gewerblich nutzen würde, diese Regelung nicht von Bedeutung wäre. Stimmt das?
Frage:   Frage: Typenschild Kennzeichnungspflicht für Sportboote


Ab wann und mit welcher Übergangsfrist besteht für Sportboote eine
Kennzeichnungspflicht mit einem Typenschild.
Insbesondere von welcher Gestalt und mit welchen Angaben muss dieses
versehen sein?
Hintergrund: Ich habe mir ein gebrauchtes Schlauchboot gekauft, an dem auf
einem handelsüblichen Schild wie es überall zu bekommen ist, nur die
Baunummer vermerkt ist.
Außerdem habe ich den internationalen Bootsschein des Vorbesitzers, aus dem
das Baujahr 1997 Angaben über die Größe und das Gewicht hervorgeht, alle
weiteren Angaben insbesondere die maximale Motorisierung, Tragfähigkeit kann
ich nur aus einer Kopie des Herstellerkataloges (den ich mir angefordert
habe) entnehmen.
Antwort: Die Sportbootrichtlinie 94/25/EG gibt es seit dem 16 Juni 1994. Bis zum 16 Juni 1996 musste die Richtlinie in nationales Recht umgewandelt werden und trat somit in Kraft. Es gab eine Übergangsfrist bis zum 16 Juni 1998; d. h. bis zu diesem Zeitpunkt brauchten die Anforderungen der Richtlinie also nicht eingehalten werden.

Im Anhang I der Richtlinie heisst es unter 2. Allgemeine Anforderungen

2.1. Kennzeichnung des Bootskörpers

Jedes Boot ist am Bootskörper mit einem Kennzeichen zu versehen, das folgende Angaben enthält:
Code des Herstellers
Herstellungsland
bootstypische Seriennummer
Jahr der Herstellung
Modelljahr

2.2. Herstellerplakette

Jedes Boot muss eine dauerhaft und getrennt von dem Kennzeichen des Bootskörpers angebrachte Plakette mit folgenden Angaben aufweisen:

Name des Herstellers
CE-Kennzeichnung
Kategorie der Bootsauslegung (Entwurfskategorie)
vom Hersteller empfohlene Höchstlast (Bei Booten, die für eine Motorisierung mit Aussenbordmotoren vorgesehen sind, ist das Höchstgewicht des Aussenbordermotors mit anzugeben)
Zahl der nach der Empfehlung des Herstellers während der Fahrt an Bord zulässigen Personen

Alle Wasserfahrzeuge, die motorisiert sind oder für die eine Motorisierung vorgesehen ist, müssen eine permanente Kennzeichnung der maximalen Motorisierung erhalten. Bei Booten, die mit einem Aussenbordmotor ausgerüstet werden, muss diese Kennzeichnung für den Anwender gut sichtbar angebracht werden. Bei Booten die einen Aussenbordmotor als Antriebsmotor erhalten und sowohl mit Pinne und Radsteuerung gefahren werden können, muss die Kennzeichnung an beiden Steuerpositionen vorhanden sein. Bei Booten mit Innenbordmotoren muss diese Kennzeichnung im Cockpit oder Motorraum angebracht sein. Des weiteren muss die maximale Motorisierung im mitzuliefernden Eignerhandbuch aufgelistet sein.

Frage:   Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte als Privatperson ein Sportboot (Sea Ray 220, Bj.1993) aus den USA importieren
lassen und privat auf dem Rhein nutzen.
Es wird verzollt und ich zahle die Einfuhrumsatzsteuer.

Ist hier eine CE-Zertifizierung erforderlich ? (das Boot hat nämlich keine!)
Antwort: Nach der Neuordnung des Gesetzes für technische Arbeitsmittel - Gerätesicherheitsgesetz (GSG) wird das Inverkehrbringen von Sportbooten nun durch das Gesetz über technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte - Geräte und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) geregelt. Nach § 1 Abs.1 GPSG gilt dieses Gesetz nur für im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung inverkehrgebrachte Produkte.

Hier ist nun offensichtlich beabsichtigt, in den USA ein Sportboot privat zu erwerben und es auch privat in die Bundesrepublik einzuführen. In diesem Fall ist das GPSG nicht einschlägig, d.h. ein CE-Zeichen ist für das Einführen in die Bundesrepublik nicht erforderlich.

Die Frage, ob nun auch dieses Sportboot ohne eine CE-kennzeichnung auf den Wasserstraßen des Bundes und der Länder gefahren werden darf, ist pauschal leider nicht zu beantworten.

Unabhängig von den Regelungen des GPSG für das Inverkehrbringen von Produkten können für das Befahren dieser Wasserstraßen unterschiedliche Sonderregelungen (wie beispielsweise allseits bekannte Kennzeichnungpflicht von Motorbooten auf allen Binnenrevieren) getroffen werden. Die Details zu diesen Sonderregelungen werden daher am besten von den örtlichen Wasser- und Schifffahrtsämtern erfragt.

Verkürzt kann die Frage aber wie folgt beantwortet werden:

Grundsätzlich fallen (in Deutschland) aus dem Ausland privat eingeführte und privat benutzte Sportboote nicht unter die CE-Kennzeichnungspflicht, es sei denn, dass der Bund bzw. die Länder für ihre Wasserstraßen weitergehende Festlegungen getroffen haben.
Frage:   Sehr geehrte Damen und Herren,

ich plane den Import von Yachten aus den nicht europäischen Ausland.

Die Yachten werden nach den Europäischen Richtlinien gebaut (Stabilität, Konstruktion, Dimensionierung etc.

Muß ich als Importeur die Konformitätserklärung ausstellen?
Wenn ja, welche Mindestgarantieleistungen muß ich gegenüber meinen Kunden gewähren?

Welche Komponenten der Yacht müssen ein CE-Zeichen tragen?
Ist es notwendig, dass jede Glühbirne das CE Zeichen tragen muß?

Worauf muß ich als Importeur achten?
Antwort: Sehr geehrter Herr L.,

bei dem Import von Yachten in das Gebiet der EU sind für Sie zwei Wege möglich : 1) Importeur oder 2) Händler

1) Sie schließen einen Vertrag mit der Bauwerft in dem sich die Werft verpflichtet, richtlinienkonforme und entsprechend bescheinigte Boote zu
liefern und eine zweijährige Garantie für diese Boote zu übernehmen.
(Wenn Sie die Konformitätserklärung ausstellen übernehmen Sie die Pflichten einer Werft zur Einhaltung der Richtlinie - das kann schwierig
sein! )

2) Als Händler müssen Sie die zweijährige Garantie auf das Produkt gewähren, bezgl. der Konformitätsbescheinigung siehe die zwei
Möglichkeiten unter 1).




Bauteile die laut Richtlinie ein CE - Zeichen tragen müssen :

1. Mit einem Zündschutz versehene Vorrichtungen für Innenbord - u. Heckmotore,
2.Startschutzvorrichtungen für Außenbordmotore,
3.Steuerrad,Lenkvorrichtung und Verkabelung.
4.Kraftstoffbehälter und Kraftstoffleitungen,
5.vorgefertigte Luken und Seitenfenster
Frage:   Müssen vorgefertigte Luken und Seitenfenster ein CE-Zeichen tragen oder genügt die Kennzeichnung auf der Verpackung mit beigelegtem CE-Zertifikat?
Antwort: Ein jedes Produkt muß mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet sein. Nur falls das Produkt auf Grund seiner Grösse nicht mit einem CE-Zeichen versehen werden kann, darf der Hersteller dieses auf der Verpackung anbringen.
Frage:   Ich habe 2001 einen neuen Außenbord-Motor Optimax 135 Mercury gekauft.
Habe ich Anspruch auf Herausgabe der Grafischen Darstellung des Drehmoment zur
Ermittlung der vollen Leistung ( 135 PS) bei Volllast ??
Antwort: Entsprechend der RC 94/25/EC haben Sie Anspruch auf die Konformitätserklärung des Motorenherstellers, wenn der Motor ein CE-Zeichen trägt.
Frage:   Sehr geehrte Damen und Herren,

in kürze erhalte ich mein neues Stahl-Boot (Verdränger 11,40 m). In der Zeitschrift "Boot" habe ich gelesen ,dass die CE-Norm wertlos ist wenn die Konformitätserklärung fehlt. Ist dies eine Urkunde? Wird diese auch in Holland ausgestellt? Bezieht sich diese Erklärung auf eine Baureihe oder speziell auf ein einziges Boot.

Eine weitere Frage hätte ich noch bezüglich eines Bootrumpfes, falls Sie mir diese Frage beantworten könnten.
Welche Rumpfform liegt im unruhigem Wasser besser und rollt weniger, der Mehrfach-Knickspann oder der Einfachknickspann
Antwort: Frage 1) Mit der Konformitätserklärung bescheinigt der Hersteller des Bootes die Einhaltung eines bestimmten Anforderungsmodules der RC 94/25/EC.
Die „Konformitätserklärung“ ist die Grundlage für eine evtl. weitere „Konformitätsbescheinigung“ einer „Benannten Stelle“ im Fall von Booten über 12 m Länge.

Fazit: Ein CE-Zeichen ohne Konformitätserklärung des Herstellers ist wertlos.
Für Holland (und alle EU-Mitglieder) gilt das gleiche Verfahren wie oben beschrieben.

Die Konformitätserklärung kann sich, bei vollkommen identischen Booten, auf eine Baureihe beziehen.

Wir kennen die Zeichnungen nicht, neigen aber zu der Ansicht, daß ein Einfach-Knickspanter ruhiger liegt.
Frage:   Sehr geehrte Herren,

ich möchte in Kurzem ein Boot - Bayliner 2355 Bj.1999 kaufen. Das Boot hat eine Plakette mit CE-Kenzeichnung im Cockpit. Bedeutet es, daß das Boot auch ein CE-Zertifikat hat?
Für Ihre Antwort danke ich Ihnen im voraus sehr herzlich.

Antwort: Folgende Nachweise bzgl. Einhaltung der RC 94/25/EC sollten vorhanden sein:
a) Konformitätserklärung des Herstellers
b) Konformitätsbescheinigung oder Konformitätszertifikat der Benannten Stelle“;
Frage:   Frage bzgl. Ausrüstungspflicht und Richtlinien für Anbringung einer Rettungsleiter
Antwort: Die RC 94/25/EC verpflichtet den Bootshersteller zur Anbringung von „Wiedereinstiegshilfen“.
Frage:   An einen neuen Sportboot aus Frankreich möchte ich auf dem Vordeck ein zusätzliches Luk einbauen. Dazu sind vom Hersteller keine Vorbereitungen getroffen worden. Was muss ich beachten, damit das Sportboot konform bleibt ?
Antwort: Konstruktive Veränderungen sollten nur nach Rücksprache mit der Bauwerft und, evtl. der „Benannten Stelle“ durchgeführt werden, um die Gültigkeit der Konformitätserklärung der Werft und evtl. der Konformitätsbescheinigung der „Benannten Stelle“ zu erhalten.
Frage:   Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe mir gerade ein Motorsportboot nach CE "B" Klassifizierung
bestellt.

- Wie kann ich die konstruktive Einhaltung der Richtlinie überprüfen?

- Über welche Ausrüstung muss ein CE "B" klassifiziertes Boot
serienmäßig verfügen?

Antwort: zu 1) Die Angaben bzgl. der zugrunde gelegten konstruktiven Vorschriften sollten sich in der „Technischen Dokumentation“, die die Werft für das Schiff erstellen muß, befinden.

zu 2) die RC 94/25/EC enthält keine speziellen Anforderungen über Bootsausrüstungen (Auskünfte erteilen die Wasser- und Schifffahrtsämter, die SBG oder "Deutsche Motor-Yacht-Verband DMYV").
Frage:   Sehr geehrte Herren!
Ich habe beabsichtigt (gehabt) mir ein in den USA erzeugtes Boot, ein NORDIC TUG 32 zu kaufen. Dieses Schiff hat natürlich kein CE Prüfzeichen, keine Vertretung in Europa und wäre ich selbst der Importeur. Meine sich daraus ergebenden Fragen:
1.; Reichen für eine CE Zertifizierung die Baupläne des Schiffes oder müsste ein Fachmann in die USA zur Werft fliegen?

2., Wer ist berechtigt eine CE Zertifitierung durchzuführen?

3.; Mit welchen Kosten müsste ich für diese Zertifizierung rechnen?

4., Wie würden sie den gesamten Ablauf dieses Bootskaufes empfehlen abzuwickeln ?
Antwort:
zu 1) Wenn das Boot in den USA nicht Richtlinien-konform gebaut wurde, ist eine nachträgliche Zertifizierung außerordentlich schwierig, vielleicht sogar unmöglich.

zu 2) Zertifizierungen nehmen sogen. „Benannte Stellen“ bei Schiffen von 12 m - 24 m Länge für die Module B und G vor. Von 2,5 – 12 m Länge muß der Hersteller das Boot in Eigenverantwortung entsprechend Modul A selbst bescheinigen (Konformitätserklärung).

zu 3) „Benannte Stellen“ haben verschiedene Gebühren. Eine für alle „Benannten Stellen“ gültige Gebührenliste gibt es nicht.

zu 4) Wir raten von einem Kauf ab.
Frage:   Bei meinem neuen Motorboot, 2003 gekauft, fehlt eine Gebrauchsanweisung für das Boot. Habe ich darauf Anspruch?
Antwort: Eine Yacht entspricht nur dann der Richtlinie, wenn ein sogenanntes „Eignerhandbuch“ der Yacht bei Auslieferung mitgegeben wird.
Das Handbuch soll der Norm EN ISO 10240 entsprechen. Titel der Norm „Kleine Wasserfahrzeuge - Handbuch für den Schiffsführer“.
Frage:   Muss ein Bootsrumpf von 8 m Länge, der in Polen laminiert wurde, ein CE-Zeichen tragen?
Antwort: Nein, der Bootsrumpf sollte eine Herstellerbescheinigung haben die aussagt, dass der Rumpf den Anforderungen der Richtlinie entspricht.
Das CE-Zeichen kann erst angebracht werden, wenn das Boot komplettiert ist und in diesem Zustand der Richtlinie entspricht.
Frage:   Muss ich die in der Richtlinie aufgeführten ISO-Normen erfüllen, um der Richtlinie zu entsprechen?
Antwort: Die in der Richtlinie aufgeführten ISO-Normen sind eine Empfehlung. Die Normen haben aber - bei einem eventuellen Rechtsstreit zwischen Käufer und Verkäufer - die größte „Wahrscheinlichkeitsvermutung“. Andere Normen, wie z. B. nationale Normen oder anerkannte Regelwerke, wie z. B. Klassifikationsvorschriften oder die Vorschriften der MCA(Marine Certification Agency-GB) können herangezogen werden und dienen der Erkenntniserweiterung. Die Entscheidung, welche Normen oder Regelwerke herangezogen werden, liegt beim Hersteller.
Frage:   Ich möchte meine Yacht, Baujahr 94 verkaufen. Ein Interessent bemängelt, dass die Yacht keine CE-Norm hat.
Wie bekomme ich die?
Antwort: a)Eine „CE-Norm“ gibt es nicht, sondern nur eine europäische Richtlinie für Sportboote(94/25/EG), die bei Erfüllung der Anforderungen zum CE-Zeichen führt.
b)Da die Richtlinie erst seit dem 16. Juni 1998 in Kraft ist, Ihr Boot jedoch schon 1994 gebaut wurde, trifft die Richtlinie auf Ihre Yacht nicht zu.
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